Im Kampf gegen die Steuervermeidung durch Multis zielt der jüngste Beschluss der EU-Finanzminister auf Konstrukte unter Einbezug von Drittstaaten. Zudem war auch die «schwarze Liste» wieder ein Thema.
Aufgeschreckt durch diverse Steuerskandale und die Ebbe in vielen Staatskassen treibt die EU die Bekämpfung der Steuervermeidung durch internationale Unternehmen seit einiger Zeit mit Elan voran. Am Dienstag haben die EU-Finanzminister ein weiteres Schlupfloch geschlossen: Sie haben sich auf eine gesetzliche Regelung geeinigt, die die Ausnutzung von Unverträglichkeiten zwischen den Steuersystemen von EU- und von Drittstaaten durch findige Steuerplaner unterbinden soll («hybride Gestaltungen»).
London nimmt Einfluss
Konkret geht es etwa um Situationen, in denen die unterschiedliche steuerliche Behandlung bestimmter Einkünfte oder Einrichtungen durch die betroffenen Staaten dazu führt, dass diese in keinem Land besteuert werden (doppelte Nichtbesteuerung oder doppelte Abzugsfähigkeit). Oder sie führen dazu, dass ein Posten in einem Land als Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann, ohne dass er im andern Staat als Einnahme besteuert wird. Ein Beispiel wäre ein Darlehen, das eine Muttergesellschaft in einem Drittstaat einer Tochter in einem EU-Staat gewährt und dessen Zinsen die Tochter als Kosten absetzen kann, während die Mutter die Zinseinnahmen nicht versteuern muss.
Nach der neuen Regelung wird künftig in solchen Situationen im beteiligten EU-Staat in Abweichung vom Normalfall eine Steuer erhoben oder ein Abzug verweigert. Innerhalb der EU ist diese Art von Schlupfloch bereits durch eine im Juni 2016 beschlossene Richtlinie (Gesetz) zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD) geschlossen worden. Im Oktober schlug die EU-Kommission deren Ergänzung durch die nun beschlossene Drittstaatenregelung vor.
All dies gehört zur Umsetzung der 2015 vereinbarten OECD-Empfehlungen gegen die Erosion der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung (Beps) in bindendes EU-Recht. Die EU sei im Kampf gegen die Steuervermeidung an vorderster Front, kommentierte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna als derzeitiger Vorsitzender des Finanzministerrats.
Dass die EU-Staaten die Neuregelung in nur vier Monaten beschlossen haben, ist angesichts der in Steuerfragen nötigen Einstimmigkeit ungewöhnlich. Allerdings wird ihre Anwendung auf Drängen einiger Staaten erst am 1. Januar 2020 und damit ein Jahr später einsetzen als die EU-interne Regelung; für bestimmte Sonderfälle wird die Umsetzung sogar erst 2022 beginnen. Zudem vereinbarten die Minister vor allem auf britischen Wunsch eine befristete Ausnahme für Teile des Finanzsektors: Zahlungen für «hybrides» Kapital, das eine Bank aus regulatorischen Gründen (Eigenkapitalvorschriften und Ähnliches) hält, bleiben zunächst bis Ende 2022 von der Neuerung verschont. Bis dann muss die Kommission die Lage überprüfen.
Schäuble zählt auf die Schweiz
In einem separaten Schritt zogen die Minister eine Zwischenbilanz der Arbeit an einer «schwarzen Liste» von Steueroasen (in Steuerfragen nichtkooperative Jurisdiktionen). Vorbearbeitet wird diese von einem Gremium von Steuerexperten der Mitgliedstaaten. Dieses hat kürzlich 92 Drittstaaten, darunter die Schweiz und die USA, brieflich zum Dialog eingeladen. Bis im September wollen die Experten die Steuersysteme dieser Staaten unter die Lupe nehmen und sehen, wer auf die «schwarze Liste» gehört. Bis Ende Jahr soll deren erste Fassung stehen. Auch werden Gegenmassnahmen ausgelotet.
Noch sei es viel zu früh für die Nennung von Namen, hiess es am Dienstag. Im Falle der Schweiz sind indessen die Steuerprivilegien für Holdings und verwandte Gesellschaften, die mit der Unternehmenssteuerreform III hätten abgeschafft werden sollen, nicht mit den von der EU und der OECD verwendeten Kriterien für einen fairen Wettbewerb vereinbar. Angesprochen auf die Ablehnung der Reform in der Volksabstimmung vom 12. Februar, sagte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble am Dienstag, das Ergebnis von Volksabstimmungen müsse man respektieren. Die Schweiz werde jetzt einen Weg finden müssen, wie sie das Problem lösen könne. Er zeigte sich zuversichtlich, dass ihr dies gelingen werde.
Ausgeräumt haben die EU-Staaten letzte Differenzen über die Kriterien für das «Screening» der 92 Drittstaaten: Staaten mit einem Körperschaftssteuersatz von null Prozent werden nicht automatisch auf der Liste landen, aber nach bestimmten weiteren Kriterien näher unter die Lupe genommen.